Das Technische Hilfswerk leistet im Auftrag der Bundesrepublik technische Hilfe im In- und Ausland. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist das THW zu einer unverzichtbaren Säule der Gefahrenabwehr in Deutschland gewachsen und ist ein wichtiger Partner im integrierten Hilfeleistungssystem. Die dazu erforderliche Expertise wird durch Schulungsmaßnahmen fortlaufend weiterentwickelt, die benötigte Technik und Ausstattung wird ständig an die Erfordernisse angepasst. Modernes Einsatzgerät und gut ausgebildete Spezialisten sind Grundlage der hohen Effizienz. Wenn Flüsse über die Ufer treten, wenn Stromausfälle ganze Wohngebiete lahmlegen, wenn Stürme Gebäude in die Knie zwingen – wir sind vor Ort im Einsatz.
Alarmierung
Wenn es schnell gehen muss, wenden sie sich bitte an die integrierte Leitstelle Regensburg. Die Leitstelle entscheidet über unseren Einsatz. Der Sachbearbeiter erwägt, ob der gesamte Technische Zug, eine Teileinheit oder zunächst der Fachberater alarmiert wird. Ist es nicht ganz so eilig, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung.
Unsere Einheiten
In diesem Video werden die in unserem Ortsverband stationierten Einheiten erklärt. Dies sind im einzelnen …
- der Zugtrupp,
- die Bergungsgruppe mit Einsatzgerüstsystem,
- die Fachgruppe Notversorgung / Notinstandsetzung mit Beleuchtungskomponente,
- die Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen.
Betreuungsgebiet
Wir betreuen und beraten als direkter Ansprechpartner die Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen und östlichen Landkreis Regensburg, von Pentling bis Wörth, von Altenthann bis Schierling. Das Betreuungsgebiet deckt sich mit den Gebietseinteilungen der Feuerwehr (KBI Bereich Ost und Süd) und der Polizei (PI Wörth und Neutraubling). Damit ist ein reibungsloser Ablauf bei Einsätzen gewährleistet.
Den westlichen und nördlichen Landkreis Regensburg betreut der THW-Ortsverband Laaber, das Stadtgebiet Regensburg der THW-Ortsverband Regensburg. Eines ist sicher - das THW ist immer dort zur Stelle, wo dessen Hilfe benötigt wird - regional und überregional, national und international.
Das Wichtigste auf einen Blick
Auf Grundlage des Kennziffern-Katalogs der bundeseinheitlichen Gefährdungsbeschreibung wurde der Katalog der Einsatzoptionen erstellt. Stand: November 2007
In unserer Broschüre Anfordern erfahren Sie, wie das THW unterstützen kann, wie unser Einsatz abläuft und welche Kosten entstehen.
In der Broschüre Technische Hilfe für den Landkreis Regensburg finden Sie Ihre örtlichen Ansprechpersonen, die regional stationierten Fachgruppen und Besonderheiten der THW Ortsverbände Wörth und Laaber.
In der Broschüre Einheiten werden die Fachgruppen des THW im Detail vorgestellt.
Fragen und Antworten
Bei welchen Herausforderungen kann das THW unterstützen?
Das THW setzt auf Anforderung einzelne Expertinnen und Experten, spezialisierte Fachgruppen, Trupps und andere Einheiten ein, die passgenaue Lösungen für Herausforderungen im In- und Ausland bieten. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn umfangreiche technische Ausstattung benötigt wird oder absehbar ist, dass der Einsatz länger dauert. Die örtlich zuständige THW-Dienststelle berät gerne dazu, welche Einheiten und Einsatzmittel zur Bewältigung der jeweiligen Lage besonders geeignet sind. THW-Einsatzkräfte können beispielsweise Personen aus Trümmern retten, Bauwerke abstützen, eine notfallmäßige Strom- oder Trinkwasserversorgung aufbauen, Brandschutt wegräumen, Behelfsbrücken bauen, Ölverschmutzungen auf Gewässern eindämmen, Einsatzkräfte verpflegen oder Führungsstellen betreiben. Die Fachberaterinnen und Fachberater informieren zu allen Details vor dem Einsatz und fungieren während des Einsatzes als direkte Ansprechperson der Einsatzleitung.
Wer darf das THW anfordern?
Viele Behörden und Organisationen können die Unterstützung des THW unbürokratisch anfordern – erst dann kann das THW tätig werden. Zu möglichen Anforderern zählen unter anderem öffentliche Feuerwehren, kommunale Behörden sowie die Polizeien der Länder und des Bundes. In den Einsatz geht das THW beispielsweise auch auf Anforderung der Landesregierungen, des Zolls, der Bundeswehr und der Fachbehörden des Bundes. Zudem setzt die Bundesregierung das THW im Ausland ein. Unter bestimmten Bedingungen oder auf Basis von Vereinbarungen dürfen auch gewerbliche Unternehmen das THW anfordern.
Auf welchem Weg fordert man das THW an?
Viele Wege führen zum THW. Einsatzleitungen fordern das THW bei ihrer Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle an. Auch der direkte Kontakt über Ortsbeauftragte oder Fachberaterinnen und Fachberater ist möglich. Deshalb ist es sinnvoll, das örtliche THW aufzusuchen, um bereits vor einem möglichen Einsatzgeschehen alle zuständigen Personen zu kennen. Zusätzlich unterhält das THW Rufbereitschaften auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere um überörtliche Hilfe zu koordinieren. Der typische THW-Anforderungsweg kann je nach Ort etwas unterschiedlich sein.
Wie lange dauert es, bis das THW am Einsatzort ist?
Die Einsatzkräfte kommen so schnell es geht. Wie lange es konkret dauert, hängt von vielen Faktoren ab: Wie weit müssen die alarmierten Kräfte bis zum Einsatzort fahren? Müssen die Einsatzkräfte das benötigte Material für einen speziellen Einsatz erst noch gezielt zusammenstellen? Wird eine bestimmte THW-Fachgruppe hinzugezogen, die eine längere Anreise hat? Um die Reaktionszeit zu verkürzen, dürfen THW-Ressourcen in Alarm- und Ausrückeordnungen von Leitstellen aufgenommen werden. Dies stellt kein Kostenrisiko für Gefahrenabwehrbehörden dar. Fachberaterinnen und Fachberater des THW schlagen der Einsatzleitung im konkreten Einzelfall zeitlich passende Lösungen vor.
Wie gliedert sich das THW in einen laufenden Einsatz ein?
Grundsätzlich unterstellt sich das THW dem Anforderer. In Absprache mit dem Anforderer kann es Einsatzabschnitte eigenständig leiten. Außerdem kann das THW eigene Führungsstrukturen aufbauen und im Auftrag anfordernder Stellen betreiben.
Wie sind THW-Einsätze versichert?
Alle Einsatzkräfte des THW sind gesetzlich unfallversichert. Beschädigt das THW fahrlässig Gebäude oder Gegenstände, leistet der Bund Schadenersatz. Verursacht das THW im Auftrag eines Anforderers Schäden, um erforderliche Unterstützungsmaßnahmen zu erbringen, wären etwaige Forderungen gegenüber der für den Anforderer zuständigen Stelle geltend zu machen.
Wie lange kann das THW am Einsatzort bleiben?
Das THW bleibt so lange am Einsatzort wie nötig – auch wochenlang. In solchen Fällen koordiniert sich das THW mit seinen Anforderern und organisiert notwendige Ablösungen eigenständig.
Kosten
Das Technische Hilfswerk kann für seine im Rahmen der Amtshilfe erbrachten technischen Unterstützungsleistungen bei den ersuchenden Behörden, einschließlich der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, Auslagen erheben. Auf die Erhebung von Auslagen kann und soll verzichtet werden, soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und eine Auslagenerstattung an das THW zu Lasten der ersuchenden Gefahrenabwehrbehörde ginge. Grundlage für die Gebühren- und Auslagenserhebung bei Amtshilfe ist das “Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz, THWG)”.
Der regelmäßige Erstattungsverzicht soll verhindern, dass öffentliche Feuerwehren und Gefahrenabwehrbehörden THW-Einsätze bezahlen müssen. Viele typische Unterstützungsleistungen erfüllen regelmäßig alle Bedingungen für einen Erstattungsverzicht. Einen Rechtsanspruch auf Verzicht gibt es nicht. Grundsätzlich kostenpflichtig sind Materialien, die das THW für den Einsatz kauft, einbaut, ausgibt oder verbraucht (zum Beispiel Bauholz, ausgegebene Betriebsstoffe). Das Gleiche gilt für Beschaffungen oder Anmietungen durch das THW, die zur Erreichung des Einsatzziels nötig sind. Ein Kostenverzicht ist auch möglich, wenn das THW ein besonderes Ausbildungsinteresse an einem Einsatz hat. Kostenpflichtig für Anforderer sind in der Regel Unterstützungsleistungen außerhalb von akuten Gefahrenlagen. Dazu können Transporteinsätze oder Absicherungen von Veranstaltungen zählen. Auslagenbescheide verschickt das THW zudem regelmäßig bei Hilfeleistungen, die ein Wirtschaftsbetrieb gleichwertig hätte durchführen können.