THW und Arbeitgeber

Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen weder dir noch deinem Arbeitgeber Nachteile entstehen. Die Zusammenarbeit zwischen THW, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird durch das THW-Gesetz geregelt. Einsätze oder Weiterbildungen, z.B. der Besuch eines Lehrgangs auf der Bundesschule, fallen häufig während der Arbeitszeit an. Damit du daran teilnehmen kannst, stellt das Gesetz dich von der Arbeit frei. Zum Ausgleich werden deinem Arbeitgeber das Gehalt und die Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag erstattet. 

Eintritt in das THW

Auf jeden Fall solltest du deinen Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber über deine ehrenamtliche Tätigkeit beim THW informieren. Helferinnen und Helfer sind zur Information ihrer Arbeitgeber verpflichtet. Nur wenn der Arbeitgeber vom Engagement seines Mitarbeiters bzw. seiner Mitarbeiterin weiß, kann er ihn/sie hierbei unterstützen.

Teilnahme am Einsatz

Wenn du aufgrund eines Einsatzes nicht am Arbeitsplatz erscheinen kannst, musst du schnellstmöglich deinen Arbeitgeber informieren. Nach dem Einsatz bekommst du von uns eine Bestätigung deiner Teilnahme und einen Antrag für die Erstattung der Lohnfortzahlung.

Zusatzqualifikation

Von den Fertigkeiten und Kompetenzen, die du beim THW erwirbst, kann auch dein Arbeitgeber profitieren. Einige Ausbildungen sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. den Berufsgenossenschaften anerkannt und zertifiziert.

Teilnahme an Lehrgängen

Die Teilnahme an Lehrgängen in der Bundesschule ist in der Regel frühzeitig absehbar. Der Zeitpunkt der Ausbildungsveranstaltung sollte nach Möglichkeit mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Gegebenenfalls kann ein Termin gefunden werden, bei dem die Folgen für den Arbeitgeber minimiert werden. Auch in diesem Fall wird deinem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ersetzt. 

Besondere Beschäftigungsverhältnisse

Arbeitslosigkeit:
Alle genannten Rechte und Pflichten gelten auch für THW-Helferinnen und -Helfer, die sich in einer Arbeitslosigkeit befinden. In diesem Fall nimmt die Bundesagentur für Arbeit die Rolle des Arbeitgebers ein.

Schul- und Berufsausbildung:
Die Berufsausbildung und insbesondere der Schulbesuch sind Pflicht. Sie steht immer vor allen Maßnahmen im THW. Auszubildende sollten im eigenen Interesse darauf achten, ihre Lehre nicht in Gefahr zu bringen.