Dienstanzug
Der Dienstanzug dient dem Zweck repräsentativ aufzutreten. Er darf nur dienstlich und zu angeordneten Anlässen getragen werden. Der Anzug wird wird mit Krawatte oder Halstuch getragen, die Jacke ist stets geschlossen zu tragen und wird nur zum Sitzen geöffnet. Zum Dienstanzug mit Hose werden schlichte schwarze Halbschuhe und schwarze, ungemusterte Socken getragen. Zum Dienstanzug mit Rock werden schwarze Schuhe und können dunkle, ungemusterte Strümpfe getragen werden.