Bei welchen Herausforderungen kann das THW unterstützen?
Das THW setzt auf Anforderung einzelne Expertinnen und Experten, spezialisierte Fachgruppen, Trupps und andere Einheiten ein, die passgenaue Lösungen für Herausforderungen im In- und Ausland bieten. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn umfangreiche technische Ausstattung benötigt wird oder absehbar ist, dass der Einsatz länger dauert. Die örtlich zuständige THW-Dienststelle berät gerne dazu, welche Einheiten und Einsatzmittel zur Bewältigung der jeweiligen Lage besonders geeignet sind. THW-Einsatzkräfte können beispielsweise Personen aus Trümmern retten, Bauwerke abstützen, eine notfallmäßige Strom- oder Trinkwasserversorgung aufbauen, Brandschutt wegräumen, Behelfsbrücken bauen, Ölverschmutzungen auf Gewässern eindämmen, Einsatzkräfte verpflegen oder Führungsstellen betreiben. Die Fachberaterinnen und Fachberater informieren zu allen Details vor dem Einsatz und fungieren während des Einsatzes als direkte Ansprechperson der Einsatzleitung.
Wer darf das THW anfordern?
Viele Behörden und Organisationen können die Unterstützung des THW unbürokratisch anfordern – erst dann kann das THW tätig werden. Zu möglichen Anforderern zählen unter anderem öffentliche Feuerwehren, kommunale Behörden sowie die Polizeien der Länder und des Bundes. In den Einsatz geht das THW beispielsweise auch auf Anforderung der Landesregierungen, des Zolls, der Bundeswehr und der Fachbehörden des Bundes. Zudem setzt die Bundesregierung das THW im Ausland ein. Unter bestimmten Bedingungen oder auf Basis von Vereinbarungen dürfen auch gewerbliche Unternehmen das THW anfordern.
Auf welchem Weg fordert man das THW an?
Viele Wege führen zum THW. Einsatzleitungen fordern das THW bei ihrer Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle an. Auch der direkte Kontakt über Ortsbeauftragte oder Fachberaterinnen und Fachberater ist möglich. Deshalb ist es sinnvoll, das örtliche THW aufzusuchen, um bereits vor einem möglichen Einsatzgeschehen alle zuständigen Personen zu kennen. Zusätzlich unterhält das THW Rufbereitschaften auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere um überörtliche Hilfe zu koordinieren. Der typische THW-Anforderungsweg kann je nach Ort etwas unterschiedlich sein.
Wie lange dauert es, bis das THW am Einsatzort ist?
Die Einsatzkräfte kommen so schnell es geht. Wie lange es konkret dauert, hängt von vielen Faktoren ab: Wie weit müssen die alarmierten Kräfte bis zum Einsatzort fahren? Müssen die Einsatzkräfte das benötigte Material für einen speziellen Einsatz erst noch gezielt zusammenstellen? Wird eine bestimmte THW-Fachgruppe hinzugezogen, die eine längere Anreise hat? Um die Reaktionszeit zu verkürzen, dürfen THW-Ressourcen in Alarm- und Ausrückeordnungen von Leitstellen aufgenommen werden. Dies stellt kein Kostenrisiko für Gefahrenabwehrbehörden dar. Fachberaterinnen und Fachberater des THW schlagen der Einsatzleitung im konkreten Einzelfall zeitlich passende Lösungen vor.
Wie gliedert sich das THW in einen laufenden Einsatz ein?
Grundsätzlich unterstellt sich das THW dem Anforderer. In Absprache mit dem Anforderer kann es Einsatzabschnitte eigenständig leiten. Außerdem kann das THW eigene Führungsstrukturen aufbauen und im Auftrag anfordernder Stellen betreiben.
Wie sind THW-Einsätze versichert?
Alle Einsatzkräfte des THW sind gesetzlich unfallversichert. Beschädigt das THW fahrlässig Gebäude oder Gegenstände, leistet der Bund Schadenersatz. Verursacht das THW im Auftrag eines Anforderers Schäden, um erforderliche Unterstützungsmaßnahmen zu erbringen, wären etwaige Forderungen gegenüber der für den Anforderer zuständigen Stelle geltend zu machen.
Wie lange kann das THW am Einsatzort bleiben?
Das THW bleibt so lange am Einsatzort wie nötig – auch wochenlang. In solchen Fällen koordiniert sich das THW mit seinen Anforderern und organisiert notwendige Ablösungen eigenständig.
Welche Kosten fallen für den Anforderer bei einem THW-Einsatz an?
Der regelmäßige Erstattungsverzicht (§ 6 THW-Gesetz) soll vermeiden, dass öffentliche Feuerwehren und Gefahrenabwehrbehörden THW-Einsätze bezahlen müssen. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch gibt, erfüllen typische Unterstützungsleistungen für Gefahrenabwehrbehörden regelmäßig alle Bedingungen für einen Kostenverzicht des THW. Grundsätzlich kostenpflichtig sind Materialien, die das THW für den Einsatz kauft, einbaut, ausgibt oder verbraucht (zum Beispiel Bauholz oder ausgegebene Betriebsstoffe). Das Gleiche gilt für Beschaffungen oder Anmietungen durch das THW, die nötig sind, um das Einsatzziel zu erreichen. Je nach Gefahrenlage und konkreten Gegebenheiten gelten viele weitere Einzelbestimmungen zur Abrechnung von THW-Einsätzen. Unabhängig von dem genannten Regel-Erstattungsverzicht kann das THW auch dann von einer Kostenerhebung absehen, wenn es an einem Einsatz ein besonderes Ausbildungsinteresse hat. Auslagenbescheide an Anforderer verschickt das THW dagegen regelmäßig bei Hilfeleistungen, die gleichwertig auch ein Wirtschaftsbetrieb hätte durchführen können. Fragen zu diesem komplexen Thema beantworten Ortsbeauftragte, Fachberaterinnen und Fachberater sowie Ansprechpersonen auf allen Verwaltungsebenen des THW.
Das Wichtigste auf einen Blick
In unserer Broschüre "Anfordern" erfahren Sie, wie das THW unterstützen kann, wie unser Einsatz abläuft und welche Kosten entstehen. In unserer Broschüre "Technische Hilfe für den Landkreis Regensburg" stellen wir die Ansprechpersonen, die Fachgruppen und Besonderheiten des THW in der Region vor.
Dienststelle
Im Haslet 34-36
93086 Wörth
Telefon: 09482 / 909100
Telefax: 09482 / 90910-18
E-Mail: ov-woerth(at)thw.de
Ortsbeauftragter
Thomas Heiss
Mobil 0160 / 2965306