Das Technische Hilfswerk kann für seine im Rahmen der Amtshilfe erbrachten technischen Unterstützungsleistungen bei den ersuchenden Behörden, einschließlich der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, Auslagen erheben. 

Auf die Erhebung von Auslagen kann und soll verzichtet werden, soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und eine Auslagenerstattung an das THW zu Lasten der ersuchenden Gefahrenabwehrbehörde ginge. 

Grundlage für die Gebühren- und Auslagenserhebung bei Amtshilfe ist das "Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz, THWG). 

Kontakt

Im Haslet 34-36
93086 Wörth

Telefon: 09482 / 3125
Telefax: 09482 / 3126
Email: ov-woerth(at)thw.de

Thomas Heiss
Ortsbeauftragter
Mobil 0160 / 2965306