Auszug aus der Jugendordnung

Fassung vom 04.11.2016

1.1
Die THW-Jugend Wörth a. d. Donau ist die Jugendabteilung der Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks (THW) Wörth a. d. Donau - abgekürzt "THW-Förderverein Wörth a. d. Donau" - mit dem Zusatz "eingetragener Verein" (e.V.).

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2.2
Die THW-Jugend Wörth a. d. Donau verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §§ 52, 55 und 57 der Abgabenordnung. Zweck der THW-Jugend Wörth a. d. Donau ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Jugendarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung.

2.3
Die THW-Jugend Wörth a. d. Donau will ihre Mitglieder an die Aufgaben des Technischen Hilfswerks heranführen, um ihnen das erforderliche Verständnis für die technisch-humanitäre Hilfe zu vermitteln.

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2.5
Die THW-Jugend Wörth a. d. Donau will zur tätigen Nächstenhilfe erziehen.

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2.7
Die THW-Jugend Wörth a. d. Donau will das Gemeinschaftsleben unter den Jugendlichen pflegen und fördern. Dazu dienen unter anderem Wanderungen und Fahrten, Sport und Spiel, Jugendlager, Basteln und Werken sowie die Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden.

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9.1
Die Finanzierung der Aufgaben der THW-Jugend Wörth a. d. Donau erfolgt durch
a) Etatzuweisung des THW-Förderverein Wörth a. d. Donau e.V.,
b) Zuschüsse der THW-Jugend e.V.,
c) Zuwendungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW),
d) sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand,
e) Spenden und Umlagen,
f) erhobene Beiträge,
g) sonstige Zuschüsse.


* Die vollständige Jugendordnung ist wie die Satzung des THW-Förderverein Wörth e.V. im Registergericht eingetragen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die vollständige Jugendordnung zu.

 

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