Willkommen im THW!
Es freut uns sehr, dass du dich für das THW interessierst und dich entschieden hast, in unserem Ortsverband mitzuwirken und uns zu unterstützen. Du bist damit eine(r) von über 80.000 Ehrenamtlichen und ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Zivilschutzsystems. Wir wünschen dir viel Spaß dabei und heißen dich ganz herzlich in unserer THW-Familie Willkommen!
Erste Schritte
Auf den Folgeseiten möchten wir dir die Abläufe im THW und unseren Ortsverband näher vorstellen. Mache dich bitte schon jetzt mit deinen Rechten und Pflichten, unseren Leitsätzen und den ersten Informationen zur Arbeitssicherheit vertraut. Weitere Themen werden im Laufe deiner Grundausbildung behandelt.
Persönliche Checkliste
Bei deiner Anmeldung hast du von unserem Verwaltungsteam eine persönliche Checkliste erhalten. Diese hilft dir dabei, alle erforderlichen Unterlagen zusammen zu tragen und stellt sicher, dass wir nichts vergessen.
Deine Grundausbildung
Fundament der THW-Ausbildung ist die Grundausbildung. Ihr Ziel ist es, ein allgemeines Wissen über den deutschen und europäischen Katastrophenschutz sowie über das THW zu vermitteln. Alle angehenden Einsatzkräfte werden einheitlich an THW-typischen Werkzeugen und Geräten ausgebildet. Dies garantiert, dass alle Einsatzkräfte bundesweit einsetzbar sind. Dazu wird der grundlegende Umgang mit der allgemeingebräuchlichen Ausstattung im THW gelehrt. In der Regel dauert die THW-Grundausbildung mit einem Rhythmus mehrere Monate.
Die Grundausbildung ist die erste Ausbildungsstufe im THW und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. In einem theoretischen Prüfungsteil erwarten dich 40 Multiple Choice Fragen. Im praktischen Prüfungsteil musst du 24 Aufgaben meisten, welche an verschiedenen Stationen geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung wirst du zur weiteren Spezialisierung in eine der Einheiten des Ortsverbandes eingesetzt
Die sogenannte angepasste Grundausbildung, die ausschließlich in theoretischer Form stattfindet, ermöglicht auch Personen mit körperlichen Einschränkungen oder denjenigen, die ausschließlich Aufgaben außerhalb des technischen Einsatzes wahrnehmen möchten, die Mitwirkung im THW.
THW und Arbeitgeber
Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen weder dir noch deinem Arbeitgeber Nachteile entstehen. Die Zusammenarbeit zwischen THW, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird durch das THW-Gesetz geregelt. Einsätze oder Weiterbildungen, z.B. der Besuch eines Lehrgangs auf der Bundesschule, fallen häufig während der Arbeitszeit an. Damit du daran teilnehmen kannst, stellt das Gesetz dich von der Arbeit frei. Zum Ausgleich werden deinem Arbeitgeber das Gehalt und die Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag erstattet.
Beim Eintritt in das THW
Auf jeden Fall solltest du deinen Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber über deine ehrenamtliche Tätigkeit beim THW informieren. Helferinnen und Helfer sind zur Information ihrer Arbeitgeber verpflichtet. Nur wenn der Arbeitgeber vom Engagement seines Mitarbeiters bzw. seiner Mitarbeiterin weiß, kann er ihn/sie hierbei unterstützen.
Beim Einsatz
Wenn du aufgrund eines Einsatzes nicht am Arbeitsplatz erscheinen kannst, musst du schnellstmöglich deinen Arbeitgeber informieren. Nach dem Einsatz bekommst du von uns eine Bestätigung deiner Teilnahme und einen Antrag für die Erstattung der Lohnfortzahlung.
Zusatzqualifikation
Von den Fertigkeiten und Kompetenzen, die du beim THW erwirbst, kann auch dein Arbeitgeber profitieren. Einige Ausbildungen sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. den Berufsgenossenschaften anerkannt und zertifiziert.
Lehrgänge
Die Teilnahme an Lehrgängen in der Bundesschule ist in der Regel frühzeitig absehbar. Der Zeitpunkt der Ausbildungsveranstaltung sollte nach Möglichkeit mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Gegebenenfalls kann ein Termin gefunden werden, bei dem die Folgen für den Arbeitgeber minimiert werden. Auch in diesem Fall wird deinem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ersetzt.
Arbeitslosigkeit
Alle genannten Rechte und Pflichten gelten auch für THW-Helferinnen und -Helfer, die sich in einer Arbeitslosigkeit befinden. In diesem Fall nimmt die Bundesagentur für Arbeit die Rolle des Arbeitgebers ein.
Schul- und Berufsausbildung
Die Berufsausbildung und insbesondere der Schulbesuch sind Pflicht. Sie steht immer vor allen Maßnahmen im THW. Auszubildende sollten im eigenen Interesse darauf achten, ihre Lehre nicht in Gefahr zu bringen.
Organisationsstruktur
Ortsbeauftragter
Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter des Ortsverbandes. Er leitet ihn in eigener Verantwortung. Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.
Stellv. Ortsbeauftragter
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Er koordiniert zudem die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe. Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.
Zugführer
Der Zugführer führt die Helfer seines Fach- oder technischen Zuges. Im Technischen Zug bewältigen die dem Zugführer unterstellten Bergungs- und Fachgruppen die gestellten Einsatzaufgaben unter seiner Führung. Bei diesen Aufgaben wird er durch den Zugtrupp unterstützt. Der Zugführer berät den Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde der ihm unterstellten Einheiten.
Helfersprecher
Klaus Spandl
Stellv. Helfersprecher
Der Helfersprecher vertritt die Helferschaft und deren Belange gebenüber dem Ortsbeauftragten. Das heißt, jeder Helfende kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Helfersprecher wenden. Der Helfersprecher wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit.
Alarmierung
Für die Teilnahme an Einsätzen ist eine Einsatzbefähigung und ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig. Sie wird erlangt durch
- die gesundheitliche Eingangsuntersuchung,
- eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung,
- die erfolgte Gesundheitsvorsorge (gültiger Impfstatus),
- die erfolgreich bestandene Prüfung nach absolvierter Grundausbildung.
THW-Angehörige ohne Einsatzbefähigung dürfen nur in rückwärtigen Bereichen bzw. in Bereichen ohne einsatzspezifische Gefährdungen eingesetzt werden.
Nachdem ein Einsatzauftrag bei uns eingegangen ist, entscheidet der Zugführer oder Fachberater vor Ort was an der Einsatzstelle benötigt wird. Es gibt zwei Wege, wie wir im Einsatzfall mit dir in Kontakt treten:
- Alarmierung über die App "DIVERA 24/7". Hierzu musst du dich von uns registrieren lassen. Es erfolgt ein automatisierter Anruf auf deinem Mobiltelefon. Wichtig ist, dass du per Tastenfeld bestätigst, ob du kommst oder nicht. Deshalb ist es ratsam das Handy rund um die Uhr angeschaltet zu lassen. Falls du das Handy nachts lautlos hast, kann die App auf Wunsch deine Stummschaltung übergehen.
- Alarmierung über Telefon. Wenn es nicht sofort losgehen muss, sprechen wir erstmal über deine Einsatzmöglichkeit, auch in Absprache mit deinem Arbeitgeber.
Kommunikation
Erreichbarkeit der Verwaltung
Unsere Verwaltung ist in der Regel immer mittwochs von 19 bis 22 Uhr besetzt. Du kannst uns aber auch über WhatsApp unter der Telefonnummer 04982 909100 erreichen. Sende dein Anliegen oder gewünschte Unterlagen (Führerscheinkopie, Impfausweiskopie, etc.) einfach per Bildnachricht zu.
WhatsApp Gruppe
Viele dienstliche Abfragen, beispielsweise Suche von Teilnehmern für Öffentlichkeitsveranstaltungen oder Sonderdiensten, werden über die WhatsApp-Gruppe gestartet. Lasse dich bitte in die Gruppe mit aufnehmen. Auch für die Grundausbildungsgruppe steht eine eigene WhatsApp-Gruppe zur Verfügung. Über diesen Kanal werden die Themen besprochen, Unterlagen ausgetauscht und zusätzliche (Nachhol-)Termine vereinbart.
THW-App “Hermine”
Das THW verfügt über einen eigenen und kostenlosen Messenger-Dienst hermine@THW. Dieser erweitert die Möglichkeit miteinander zu kommunizieren und macht in Krisensituationen oder im Alltag den Austausch schneller und einfacher – für alle beim THW. Im Ernstfall können damit offiziell und datenschutzkonform erste Fotos direkt von der Einsatzstelle weitergeleitet werden. Im THW-Alltag lassen sich über den Messenger-Dienst Absprachen, Dienstabfragen und Termine leichter koordinieren. Auch die Behördenleitung erreicht mit dem neuen Messenger-Dienst alle schnell, unkompliziert und ortsunabhängig.
hermine@THW bietet viele Funktionen und Vorteile. Unter „Kontakte“ sind verschiedene Kontaktgruppen hinterlegt. Bei Auswahl der eigenen Organisation werden alle angezeigt, die in der eigenen Organisation hermine@THW nutzen. Um alle THW-Angehörigen zu sehen, tippe auf die Kontaktgruppe „Alle“. Im Bereich „Konversationen“ kann ein Chat mit anderen Messenger-Nutzenden begonnen werden. Dazu einfach auf das Plus in der rechten Ecke tippen und den Namen der Gesprächspartnerin oder des Gesprächpartners eingeben. Um Informationen zu teilen, die mehrere Leute betreffen, können im Bereich „Channels“ Gruppen angelegt werden. Auch hier auf das Plus-Symbol tippen, dann kann ein Gruppenchat begonnen werden. Bei der Benennung und Einstellung deines Channels ist es wichtig, die Namenskonvention laut Rundverfügung zu berücksichtigen.
Um mit dem Messenger-Dienst hermine@THW loslegen zu können, musst du dich zuerst einmal mit einem Account registrieren. Dafür bitte folgende Schritte beachten:
- Im THW-Extranet mit Login-Daten anmelden
- Auf den Bereich „Mein Profil“ gehen
- Im Benutzerprofil ist der Registrierungsschlüssel hinterlegt
- Die App, den Web-Client oder Desktop-Client öffnen und unter „Registrierungsschlüssel eingeben“ den Registrierungsschlüssel eingeben
- E-Mail-Adresse eingeben – diese ist der Benutzername in hermine@THW
- Account-Passwort eingeben
- Auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail klicken, um Registrierung abzuschließen
- Beim ersten Einloggen als letzten Sicherheitsschritt noch ein Verschlüsselungs-Passwort kreieren, um die Kommunikation zu verschlüsseln.